Landgericht Bonn untersagt Peta QS-Boykottaufruf
Das Landgericht Bonn hat am 9. August einem Antrag der QS Qualität und Sicherheit GmbH auf einstweilige Verfügung gegen Peta entsprochen. Die einstweilige Verfügung richtet sich gegen die Boykottaufrufe von Peta zusammen mit der Verbreitung von Falschaussagen über das QS-System. Demnach darf Peta Aussagen wie Auch Sie als Verbraucher können helfen: Kaufen Sie keine QS-Produkte!
oder Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und nehmen Sie QS-Fleisch aus Ihrem Sortiment – im Interesse Ihrer Kunden
nicht mehr wiederholen. Peta ist es damit untersagt, LEH oder Verbraucher zum Boykott des QS-Systems aufzurufen. Das gerichtliche Unterlassungsgebot gilt sofort nach Zustellung des Titels. (Quelle: ZDS)