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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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01.12.2009rss_feed

Lebensmittelketteninformation – dauerhafte Ausnahme von der „24-Stunden-Regelung“

Standarderklärung im Standardblock (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Vervielfältigung, Download, etc. nicht gestattet

Im Amtsblatt der EU ist heute die vom Verband geforderte und lange erwartete Ausnahmeregelung veröffentlicht worden.

Ab dem 1. Januar 2010 können die Behörden dauerhaft die Ausnahme von der Pflicht zur Vorlage der Lebensmittelketteninformation 24 Stunden vor der Schlachtung für alle Schlachttiere erlauben.

Die Lebensmittelketteninformation muss nun spätestens zusammen mit den Tieren auf dem Schlachthof ankommen.

Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Ab dem 1. Januar 2010 gilt dies nun auch für Rinder.

Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.



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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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