Lebensmittelketteninformation – dauerhafte Ausnahme von der „24-Stunden-Regelung“
Im Amtsblatt der EU ist heute die vom Verband geforderte und lange erwartete Ausnahmeregelung veröffentlicht worden.
Ab dem 1. Januar 2010 können die Behörden dauerhaft die Ausnahme von der Pflicht zur Vorlage der Lebensmittelketteninformation 24 Stunden vor der Schlachtung für alle Schlachttiere erlauben.
Die Lebensmittelketteninformation muss nun spätestens zusammen mit den Tieren auf dem Schlachthof ankommen.
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Ab dem 1. Januar 2010 gilt dies nun auch für Rinder.
Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.