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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2006 bis 31. August 2006 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Das Bundesministerium für Verkehr hat hierzu zwei Faltblätter zur Verfügung gestellt, die nachfolgend heruntergeladen werden können.

Der Verband erteilt auf schriftliche Anfrage zur Vorlage bei der zuständigen Behörde die Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Frischfleisch und Lebendvieh -
Bescheinigung gemäß Abschnitt II Nr. 1b und Nr. 2 Vwv-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7
.

Ausnahmen in der Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft

In der Zeit vom 9. Juni 2006 bis zum Ablauf des 9. Juli 2006 gelten für Transporte mit Lastkraftwagen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 stehen, folgende Ausnahmen:

das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen (ohne Gewichtbeschränkung) mit Anhänger gilt nicht,
am Samstag, den 8. Juli 2006 gilt für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen (ohne Gewichtbeschränkung) mit Anhänger die Ferienreiseverordnung nicht.

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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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