Marokko: Neue Veterinärbescheinigung für Zuchtrinder
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
Der marokkanische Veterinärdienst hat darum gebeten, die zeitliche Einschränkung der Ausfuhren von Zuchtrindern nach Marokko (…) aus der Veterinärbescheinigung zu streichen.
Die …Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der undesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko (…)wurde entsprechend geändert und ist ab sofort zu verwenden.
Der Veterinär-Rinderpass für Zuchtvieh nach Marokko (…..) gilt weiterhin.
Alle Dokumente finden Sie imBereich Interna.