Minister Peter Hauk MdL: Die EU-Regelungen zum Tierschutz bei Tiertransporten müssen tiergerechter und praxistauglicher sein
In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg vom 12.03.2007 heißt es unter anderem:
Dass jedem Landwirt, der eigene Tiere über 65 Kilometer weit transportiert und darin meist schon jahrelange Erfahrung hat, jetzt gleiche Voraussetzungen auferlegt werden, wie einem gewerblichen Transportunternehmer, seien weder praxisgerecht, noch dienten sie dem Tierschutz. Speziell vor dem Hintergrund des auch von der EU neuerdings vehement eingeforderten Bürokratieabbaus, seien diese Regelungen abzulehnen.
Diese Äußerungen sind unsere Erachtens nicht haltbar:
Der Tierschutz, den unsere Mitglieder - ebenso wie die Landwirte - tagtäglich praktizieren, ist nicht teilbar!
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