Mitteilung zu möglichen Verbringungsbeschränkungen im Zuge des Auftretens von SARS-CoV-2
Das BMEL teilt uns wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der sich häufenden Nachfragen hinsichtlich möglicher Verbringungsbeschränkungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs (insbesondere Zuchtmaterial) im Zuge des aktuellen SARS-CoV-2 Geschehens möchte ich folgendes mitteilen:
Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2.Inwiefern der grenzüberschreitende (Waren-)verkehr dennoch auf Grund des eingeschränkten Personenverkehrs beeinträchtigt sein könnte, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL.
Sollten an Deutschland angrenzende Mitgliedstaaten eine offizielle Mitteilung über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen bekanntgeben, teilt Referat 323 dies mit.
Bislang liegen BMEL diesbezüglich keine Mitteilungen vor.