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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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13.03.2025rss_feed

MKS-Freiheitsstatus für Deutschland: Containment Zone von WOAH anerkannt

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns wie folgt (Gz.: 6230-0004#2025/0001) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie über die heutige sehr erfreuliche Mitteilung des BMEL informieren, dass die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) dem Antrag Deutschlands auf Einrichtung der Containment Zone auf dem Gebiet Brandenburgs und Berlins entsprochen und die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 eingerichtete zusätzliche Sperrzone als Containment Zone anerkannt hat.

Damit ist gleichzeitig der WOAH-Status MKS-frei ohne Impfung für das außerhalb dieser zusätzlichen Sperrzone liegende Gebiet Deutschlands ab dem 12.03.2025 wiedereingesetzt.

Die Containment Zone gemäß WOAH entspricht dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 in Artikel 2 genannten und Anhang II aufgeführten Gebiet.

Die Bekanntgabe der WOAH über die Anerkennung der Containment Zone ist eine offizielle Bestätigung von Deutschlands erfolgreicher Eingrenzung der Maul- und Klauenseuche und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen. Mit dieser Anerkennung erfolgt außerdem die Wiedereinsetzung des MKS Freiheitsstatus bei der WOAH für den Rest Deutschlands.

Dies ist bereits auf der WOAH-Homepage bekannt geben.

Mit Blick auf den eingeschränkten Drittlandexport von Agrarprodukten stellt die Einrichtung der Containment Zone durch WOAH eine wichtige Voraussetzung für weitere Verhandlungen dar.

Die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit auch für das Gebiet der Containment Zone bei der WOAH ist frühestens nach dem 11. April 2025 möglich und daher bereits in Vorbereitung.

Hier finden Sie auch die entsprechende BMEL-Pressemitteilung

www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/023-mks-freiheitsstatus.html

Aktuell ist Ungarn von einem MKS-Ausbruch in einem großen Bestand mit Milchkühen im Komitat Györ-Moson-Sopron betroffen, Sofortmaßnahmen sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/496 der Kommission vom 11. März 2025 aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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