MKS: Mitteilung des BMELV
Das BMELV teilt auf seiner Homepage Folgendes mit:
"Eine Schutzentscheidung ist heute Nachmittag von der Europäischen Kommission erlassen worden. Sie entspricht im wesentlichen den Maßnahmen von 2001. Klauentiere, Fleisch (ausgenommen vor dem 15. Juli 2007 gewonnenes und getrennt gelagertes Fleisch), Fleischprodukte, Samen, Embryonen, Häute usw. dürfen im EU-Handel Großbritannien bis auf weiteres nicht verlassen. Der Ständige Ausschuss (Vertreter der Mitgliedsstaaten und der Kommission) wird sich am 8. August 2007 mit der Lage befassen."
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