Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, begrüßt die heutige Verabschiedung der GWB-Novelle (Gesetz gegen Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels) durch den Bundestag.
Damit werden unlautere Lockangebote bei Lebensmitteln wirksam beschnitten. Billigangebote von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs unter dem Einstandspreis würden vor allem von großen Handelsunternehmen eingesetzt, um Kunden in ihre Geschäfte zu ziehen, sagte Müller heute in Berlin.
Das neue Gesetz verbietet bis Ende 2012, dass Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel unter ihrem Einstandspreis verkaufen, wenn dies nicht ausnahmsweise gerechtfertigt ist wie beispielsweise durch bevorstehenden Verderb. Das Gesetz leistet damit auch einen Beitrag dazu, das allgemeine Bewusstsein für den echten Wert von Lebensmitteln zu stärken, das durch die geschilderten Praktiken gelitten hat.
Quelle: BMELV Pressemitteilung Nr. 184 Ausgabedatum 15. November 2007 | 17:20