MUNLV: Aufhebung der Pufferzone
In dem Erlass heißt es:
…Konkret bedeutet dies, dass die Veterinärbehörden in denPufferzonenkreisen
ab sofort das Verbringen von Zucht- und Nutzschweinen innerhalb desKerngebietes
(Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster) zulassen können. Schlachtschweine können in Schlachtbetriebe auch außerhalb dieses Kerngebietes geschlachtet werden. § 2 Abs. 3 Nr. 1a und b der Schweinepest-Schutzverordnung ist zu beachten (direkter Transport; klinische Untersuchung). ..
Der Erlass kann nachfolgend heruntergeladen werden.