MUNLV NRW: Sachstand 21. August 2006
Wiederkäuer dürfen nicht aus der Beobachtungszone heraus transportiert werden. Mögliche Ausnahmen für den Transitverkehr und Hausschlachtungen sind nur unter strengen Kontrollen möglich.
Ergänzend zu dem Transportverbot wurden die EU-Mitgliedstaaten von den EU-Veterinärexperten aufgefordert, nötigenfalls auch zusätzliche Untersuchungen und Kontrollen anzuordnen. Die Bemühungen, den Erregerstamm genau zu identifizieren, liefen auf Hochtouren. Nach Mitteilung der Kommission haben Spanien und Italien den betroffenen Staaten Hilfe durch eigene Wissenschaftler angeboten.
Die von den Veterinärexperten empfohlene «Beobachtungszone» ist von den Staaten, in denen die Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, de facto bereits eingerichtet worden, hieß es in Brüssel. Die Kommission werde die Empfehlung der Experten so rasch wie möglich förmlich beschließen - sie forderte jedoch alle EU-Staaten auf, sich ab sofort danach zu richten. Die Veterinärexperten wollen in der kommenden Woche erneut über den Stand der Bekämpfung der Tierseuche beraten.