MUNLV Sachstand 22. August 2006 15:00 Uhr
Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer
Auf der Grundlage der gestrigen Sitzung in Brüssel und eines Abstimmungsgespräches zwischen Bund und Ländern heute Mittag stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
- Gefährdungsgebiet (20 km- Zone):
Hier gilt zunächst das
Stand stillweiter, d.h. es dürfen keine Tiere aus den Be-ständen verbracht werden. Das Aufstallungsgebot wird jedoch gelockert und gilt nur noch während der Nachtstunden; vom Aufstallen kann abgesehen werden, wenn die Tiere mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden.
- Sperr- und Beobachtungsgebiet (150 km Zone):
Beide Restriktionsgebiete werden zusammengefasst; ein Verbringen von Tieren innerhalb dieses Gebietes ist ohne weiteres möglich. In andere Gebiete außerhalb dieser Restriktionszone dürfen nur Schlachttiere (unter besonderen Bedingungen) verbracht werden.
Ein Verbringen von Samen, Embryonen und Eizellen nach außerhalb ist möglich, wenn diese vor dem 1. Mai gewonnen worden sind.
- Es müssen flächendeckende klinische Kontrollen außerhalb der 150 km Zone durchgeführt werden, um einen besseren Überblick über die Gesamtsituation zu er-halten. Dazu gehört auch die Kontrolle von Betrieben, die seit dem 1. Juli Tiere aus NL oder B bezogen haben (7 Betriebe).
Diese Maßnahmen sind nur vorläufig und sollen Anfang nächster Woche durch eine neue KOM-Entscheidung ersetzt werden.
Im Auftrag
gez. Dr. Jaeger