Neue Höchstwerte für Dioxine und PCB in Lebens- und Futtermitteln
Somit veröffentlicht die EU-KOM folgendes:
Ab November 2006 sollen Lebens- und Futtermittel in der EU nicht mehr vermarktet werden können, wenn der Gehalt dieser Stoffe zusammen genommen die Höchstwerte übersteigt. Die Verringerung solch schwer abbaubarer Chemikalien in der Lebensmittelkette ist ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes in der EU. Die toxischen Eigenschaften von Dioxinen und PCB können schwere Gesundheitsschäden verursachen. Die heute verabschiedete Maßnahme fügt sich in die allgemeine Strategie der Kommission zur Verringerung des Gehalts an Dioxinen und PCB in der Umwelt sowie in Lebens- und Futtermitteln ein.
Mit diesen Höchstwerten geht die Kommission einen weiteren Schritt beim Schutz der Verbraucher in der EU vor den langfristigen Schäden, die durch die Aufnahme von Dioxinen und PCB entstehen, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou.
Wir werden diese Schadstoffe im Visier behalten und laufend prüfen, wie die Menschen vor ihnen geschützt werden können. Es ist jetzt an den nationalen Behörden, für eine vorschriftsmäßige Überwachung zu sorgen, damit in allen Mitgliedstaaten ein gleichermaßen verlässlicher Schutz gegeben ist.
Schutz der Verbraucher in der EU:
Dioxine und PCB können zu Krebserkrankungen, Hormonstörungen, Fortpflanzungsproblemen, Hautschäden und Störungen des Immunsystems führen. Sie sind nur schwer abbaubar, so dass sie die Umwelt dauerhaft belasten und sich in der Nahrungskette ansammeln. Bereits seit Juli 2002 gelten Höchstwerte für Dioxine in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und in allen Futtermitteln, um die konkrete Belastung der Verbraucher zu verringern. Weil damals aber nicht genügend Daten und wissenschaftliche Informationen vorlagen, wurden für dioxinähnliche PCB keine Höchstwerte festgelegt.
Inzwischen liegen neue Daten vor, und mit dem heute verabschiedeten Rechtsakt werden Grenzwerte für den kombinierten Gehalt von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB festgelegt, die sich auf die entsprechenden Werte (TEF) der Weltgesundheitsorganisation stützen.
Dass die Höchstgehalte nicht überschritten werden, ist in erster Linie die Verantwortung der Lebens- und Futtermittelunternehmen; die einzelstaatlichen Behörden führen Kontrollen durch und berichten der Kommission über die Ergebnisse. Bis zum 31. Dezember 2008 will die Kommission die Werte nach nochmaliger Prüfung weiter verringern.