Neue Standarderklärung: Umsetzung Herkunftskennzeichnung für Schweine gemäß Durchführungsverordnung EU 1337/2013
Landwirte stehen seit dem 01.04.2015 in der Verpflichtung, zusätzliche Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung EU 1337/2013. Nach dieser Durchführungsverordnung besteht für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben zur Herkunft des Fleisches.
Daher hat der DVH Fachverlag die sogenannte Standarderklärung erweitert und ergänzt.
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