Neue Tarife für die Lkw-Maut ab 1. Januar 2019 sowie neue Mitwirkungspflichten
Ab 1. Januar 2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die Lkw-Maut. Nach der jüngst verabschiedeten 5. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist die Gewichtsklasse ein Parameter für die Berechnung der Mauthöhe. Künftig setzt sich der Mautsatz je Kilometer aus drei Mautteilsätzen zusammen: Aus den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination, den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung in Höhe von 0,002 Euro je Kilometer.
Weitere Informationen (Übersicht mit den neuen Tarifen sowie den Flyer von Toll Collect) finden Sie im Bereich Interna.