Neue Unfallverhütungsvorschrift für Tierhalter und Viehtransportfahrzeuge ab 1. April 2021
Hinweis der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:
Ab dem 1. April 2021 tritt die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung in Kraft. Diese betrifft auch Viehtransportfahrzeuge (§ 5) und das Führen und Transport von Tieren (§ 7).
Die novellierte Vorschrift können Sie im Bereich Interna herunterladen.