NRW: Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BT): Neuregelungen
Der Beginn der Vektor-freien Zeit ist auf den 1. Dezember 2006 festgelegt worden.
Damit treten nach einer
Karenzzeitvon 40 Tagen (ab 10. Januar 2007) folgende Erleichterungen in Kraft:
• Die Behandlung der Tiere mit Vektor-abwehrenden Mitteln ist nicht mehr nötig (bis zum 10.1.20007 musste jedes einzelne Tier vor dem Verbringen nach außerhalb von NRW behandelt werden) sowie zusätzlich
• für alle Tiere, die ab dem 1.12.2006 geboren sind, entfallen die Blutuntersuchungen, die bisher für jedes Zuchttier und Nutztier (> 30 Tage alt) vorgeschrieben sind.
Die Tiere, die unter den Bedingungen der Vektor-freien Zeit gehandelt werden, sind nur im Inland zu verbringen und dürfen nicht in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden.
Quelle: http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierseuchen/blauzunge/index.php