NRW: BVD-Aufdruck auf dem Stammdatenblatt/Rinderpass
Um den Handel mit Kälbern zu vereinfachen, wird auch in NRW der BVD Status auf das Stammdatenblatt / Rinderpass gedruckt. Dies hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf in Absprache mit der Tierseuchenkasse und dem LKV entschieden.
Ab Mitte Februar wird für alle BVD-unverdächtigen Tiere der Aufdruck auf dem amtlich ausgestellten Stammdatenblatt / Rinderpass zu finden sein. Im Fall eines positiven oder fraglichen Befundes erfolgt kein Aufdruck. Das zuständige Veterinäramt/Untersuchungsamt wird sich in diesem Fall mit dem entsprechenden Tierhalter in Verbindung setzen.
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