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Özdemir: Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen

BMEL reicht Eckpunkte für mehr Tierschutz beim Export lebender Tiere in Drittländer bei EU-Kommission ein

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat der EU-Kommission Eckpunkte für ein nationales Regelungsvorhaben zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere vorgelegt. Damit soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: Vor wenigen Monaten wurde ein Tiertransport wochenlang an der bulgarisch-türkischen Grenzen festgehalten. Die schrecklichen Bilder der verendeten trächtigen Rinder haben viele von uns noch vor Augen. Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie Tiere auf teils tagelangen Transporten aus der EU heraus leiden oder qualvoll sterben.

 

Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten.

 

Mein Ministerium hat den Lösungsweg sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet, den wir Brüssel jetzt vorgeschlagen haben. Das vorzeitige Ende der Legislatur darf uns nicht davon abhalten, alles zu tun, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Eine europäische Regelung, die ich in den vergangenen drei Jahren viele Male in Brüssel gefordert habe, wäre am besten. Doch dringend nötige Verbesserungen auf EU-Ebene lassen trotz eindringlicher Appelle vieler EU-Mitglieder immer noch auf sich warten. Das lässt uns als Mitgliedstaaten keine andere Wahl, auf nationaler Ebene alles Notwendige vorzubereiten, um Tierleid schnellstmöglich zu stoppen.

 

Der Vorschlag sieht die Schaffung einer nationalen Regelung vor, welche die Ausfuhr bestimmter lebender Tiere in Drittländer an das Bestehen einer bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung zwischen den Drittländern (Ziel- sowie Transitländern) und Deutschland knüpft. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich das jeweilige Drittland zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards. Die Regelung soll auf Gesetzesebene erfolgen. Sie soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft.

 

Der Abschluss einer bilateralen oder multilateralen Vereinbarung mit Drittländern soll an folgende Zusicherungen geknüpft werden:

  • Geltung verbindlicher Mindesttierschutzstandards (untenstehende Punkte 1 bis 7) im jeweiligen Drittland
  • Vorhandensein wirksamer staatlicher Überwachungsmechanismen
  • Geltung der Tierschutzstandards, sobald sich die Tiere auf dem Hoheitsgebiet des Drittlandes befinden
  • Ermöglichung von Tierschutzaudits deutscher Delegationen oder beauftragter Dritter (z. B. Zertifizierungsstellen) im Drittland
  • Festsetzung von Rechtsfolgen bei Verstößen (z. B. Pausieren der Ausfuhren bis zur Behebung der festgestellten Mängel)

 

Die Einhaltung folgender Tierschutzstandards soll vom jeweiligen Drittland vorausgesetzt werden:

  1. Einrichtung tierschutzkonformer Grenzverfahren bei der Einfuhr von Tieren
  2. Gewährleistung tierschutzkonformer Aufenthalte der Tiere an Versorgungsstationen
  3. Verbot des tierschutzwidrigen Umgangs mit Tieren nach ihrer Ankunft im Drittland
  4. Tierschutzstandards bezüglich des Haltens von Tieren
  5. Verbot tierschutzwidriger Praktiken im Rahmen der Ruhigstellung von Tieren zur Schlachtung oder Tötung
  6. Sicherstellung tierschutzkonformer Methoden bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten
  7. Sicherstellung tierschutzkonformer Verfahren zur Nottötung

 

Das Eckpunktepapier wurde an die EU-Kommission versandt, um eine Einschätzung zur EU- und WTO-rechtskonformen Umsetzbarkeit einer entsprechenden nationalen Maßnahme zu erhalten. Das Eckpunktepapier ist hier abrufbar.

 

Hintergrund:

Bundesminister Cem Özdemir hat in der Vergangenheit bereits mehrfach deutlich gemacht, dass nicht hingenommen werden darf, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder unter Qualen verenden. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Anordnung von Bundesminister Cem Özdemir mit Wirkung vom 1. Juli 2023 die mit bestimmten Drittstaaten bilateral staatlich verhandelten sogenannten Veterinärbescheinigungen für den Export lebender Rinder, Schafe und Ziegen aus Tierschutzgründen zurückgezogen – soweit dies Deutschland selbst möglich ist.

 

Bundesminister Özdemir hat sich zudem beim Rat der EU-Agrarministerinnen und -minister mehrfach für ambitionierte Regeln zum Schutz der Tiere bei Transporten eingesetzt, beispielsweise im Januar 2023, oder im Mai 2024 und diese in mehreren Gesprächen mit der EU-Kommission eingefordert. Die Vorschläge der EU-Kommission für mehr Tierschutz bei Transporten im Dezember 2023hat Bundesminister Özdemir begrüßt, diese wurden allerdings bislang nicht umgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. Februar 2025


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