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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Rheinland-Pfalz: Blauzungenkrankheit: Neue Anordnung des LUA vom 31. Oktober 2006

Blauzungenkrankheit BTV 8 Folgende Gebiete werden zusätzlich zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt:

Der Landkreis Cochem-Zell soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.

Der Rhein-Lahn-Kreis soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.

Im Landkreis Mainz-Bingen aus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Ortsgemeinden Breitscheid, Manubach und die Stadt Bacharach.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinden Kastellaun, Sankt Goar-Oberwesel und Rheinböllen.
Aus der Verbandsgemeinde Kirchberg die Ortsgemeinden Heinzenbach, Kappel, Kludenbach, Reckershausen und Unzenberg.
Aus der Verbandsgemeinde Simmern./Hunsrück die Ortsgemeinden Altweidelbach, Bergenhausen, Biebern, Bubach, Budenbach, Fronhofen, Holzbach, Horn, Keidelheim, Klosterkumbd, Külz (Hunsrück), Kümbdchen, Laubach, Mutterschied, Nannhausen, Neuerkirch, Niederkumbd, Ohlweiler, Pleizenhausen, Schönborn , Rayerschied, Reich, Riegenroth, Wahlbach, Wüschheim und die Stadt Simmern/Hunsrück


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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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