Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
28.08.2006rss_feed

Rheinland-Pfalz: jetzt auch 20-Kilometer-Schutzone

Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Hellenthal/Ortsteil Rescheid (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag wird ein 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet eingerichtet, das auch nach Rheinland-Pfalz reicht. Dieses befindet sich innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den Erstausbruch. Betroffen sind im Kreis Daun die Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie die Ortsgemeinden Wiesbaum, Basberg, Berndorf, Oberbettingen, Kalenborn-Scheuern, Duppach und die Stadt Hillesheim; im Kreis Bitburg-Prüm die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Weinsheim, Gondenbrett, Buchet, Oberlascheid, Olzheim, Kleinlangenfeld und Neuendorf.

Innerhalb dieses Gebietes mit dem höchsten Gefährdungsstatus herrscht Stand still für Wiederkäuer. Das heißt, Tiertransporte sind verboten und es sind regelmäßige Untersuchungen der lebenden Tiere vorzunehmen. Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit übertragen, müssen Wiederkäuer eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten oder mit Insektiziden behandelt werden.

Das Landesuntersuchungsamt Reinland-Pfalz hat eine entsprechende tierseuchen-rechtliche Anordnung erlassen.

Umweltministerin Margit Conrad weist darauf hin, dass der Ausbruch der Blauzungenkrankheit zwar weit reichende Konsequenzen für die rheinland-pfälzischen Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, mit sich bringt. Für die Verbraucher besteht nach wie vor keinerlei Gefahr, weil die Tierseuche auf den Menschen nicht übertragbar ist. Fleisch oder Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden.

Die bereits am 18. August eingerichtete 150-Kilometer-Schutzone gilt in ihren äußeren Grenzen weiterhin. Ab sofort entfällt jedoch die Unterteilung in Sperr- und Beobachtungsgebiete, wie in anderen betroffenen Ländern auch. Transporte innerhalb der Schutzzone sind möglich. Schlachttiere können im Einzelfall nach Genehmigung unter entsprechenden Auflagen auch außerhalb der Schutzzone verbracht werden.

In Rheinland-Pfalz gehören zur Schutzzone die Landkreise Ahrweiler, Neuwied, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Altenkirchen, Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg sowie die Städte Koblenz und Trier; die Kreise Daun und Bitburg-Prüm bis auf die im neuen Gefährdungsge-biet liegenden Orts- und Verbandsgemeinden; im Kreis Birkenfeld das Gebiet nördlich der B 41; im Kreis Mainz Bingen die Ortgemeinden Breitscheid, Bacharach, Oberdiebach und Manubach.

In Einzelfragen sind für die Tierhalter die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner.


Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de


Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>