Grünen Wochewurde die Lockerung des seit dem 17. Mai 2004 bestehenden russischen Einfuhrverbotes für deutsche Zuchtrinder vereinbart. Dabei wurden von russischer Seite folgende Bundesländer für die Einfuhr von Zuchtrindern aus Deutschland nach Russland ab sofort zugelassen:
Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das bedeutet, dass nur Zuchtrinder nach Russland ausgeführt werden dürfen, die von ihrer Geburt bis zur Verladung in den genannten Bundesländern gehalten wurden.