Schweine-Salmonellen-Verordnung passiert den Bundesrat
Die Vorgabe, dass ein "Begleitpapier" durch den Viehkaufmann mit den Tieren dem Schlachthof übermittelt werden muss, wurde auf Antrag des Landes Niedersachsen ersatzlos gestrichen.
Mehr dazu im Bereich Interna.
Dort finden Sie auch den Text der Verordnung, den Änderungsantrag des Landes Niedersachsen sowie den Beschluß des Bundesrates.