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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Schmitt: Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrverbot zur Katastrophenhilfe bis 28.11. verlängert

Das MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ teilt uns wie folgt mit:

Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen zum Zweck von Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz erlaubt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese wird nun sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Sonntag, 28.11. verlängert. Beide Bundesländer stimmen sich bei der Bewältigung der Flutkatastrophe eng ab.
Wir bauen bürokratische Hürden ab und verlängern die Ausnahmegenehmigung für die Katastrophenhilfe. Zur Versorgung der Bevölkerung, den Transport von Müll und Baumaterialien ist es wichtig, dass die betroffenen Ortschaften rund um die Uhr erreichbar sind, sagte Verkehrs- und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Schmitt hatte die Ausnahmegenehmigung bereits am 16. Juli zunächst bis Ende August erteilt. Diese wird nun bis Ende November verlängert. Dadurch dürfen Lkw zum Zweck der Katastrophenhilfe und des Wiederaufbaus in Rheinland-Pfalz auch sonntags fahren.
Wir mobilisieren alle Kräfte für die Aufräumarbeiten und die Zulieferung von Lebensmitteln und Hilfsgütern zur Versorgung der Bevölkerung in den schwer getroffenen Gebieten, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

Die Ausnahmegenehmigung finden Sie im Anhang. Sie gilt zunächst bis 28. November 2021, also bis einschließlich zum letzten Sonntag im November.

 



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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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