Schweinedatenbank: Bekämpfung der KSP bei Hausschweinen
Es soll Sorge getragen werden, dass die nach §§19 c und 24 b Satz 3 der Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Stichtags- und Bewegungsmeldungen auch tatsächlich vorgenommen werden. Sofern den zuständigen Behörden Hinweise auf die Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung vorliegen, können gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.