Schweinepest: Ergebnis des gestrigen Gespräches mit der EU-Kommission
Voraussichtlich werden weitere Maßnahmen in Bezug auf das betroffene Gebiet in Nordrhein-Westfalen ergriffen. Dies sind u.a.:
- keine Verbringung von Schlachtschweinen aus anderen Mitgliedstaaten in die Regierungs-bezirke Arnsberg, Münster und Düsseldorf (Kerngebiet)
- Einrichtung von Ausnahmeregelungen für Schlachtschweine im Beobachtungsgebiet
(sog. belgisches Modell)
- Tötung aller Schweine in den Sperrbezirken in Borken
- Verlängerung des absoluten
stand stillim Beobachtungsgebiet für mindestens 40 Tage
- besondere Blutuntersuchungen in allen schweinehaltenden Betrieben im Beobachtungsgebiet vor dessen Aufhebung
Abgesehenen von dem bereits bestehenden Verbot der Versendens von Schweinen in andere Mitgliedstaaten bzw. Drittländer für solche Betriebe, die nach dem 15.01.2006 Schweine aus Nordrhein-Westfalen bezogen haben, konnten bisher weitere Handelsbeschränkungen für schweinehaltende Betriebe außerhalb von Nordrhein-Westfalen verhindert werden.