Das MUNLV hat uns soeben den aktuellen Erlass zur Auslegung der Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung übermittelt.
Dieser enthält allerdings noch keine Klarstellung bezüglich des Transports von Schlachtschweinen aus Nordrhein-Westfalen in einen Schlachthof innerhalb Nordrhein-Westfalens.
Hierzu soll noch ein gesonderter Erlass ergehen.
Sobald uns dieser vorliegt (voraussichtlich im Laufe des 13. April 2006?) werden wir Sie hierüber informieren.