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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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30.03.2006rss_feed

Nach Transportverbot der EU spezielles Untersuchungsprogramm zur Schweinepest –
Sperre soll möglichst schnell aufgehoben werden

Nach Transportverbot der EU spezielles Untersuchungsprogramm zur Schweinepest – Sperre soll möglichst schnell aufgehoben werden
Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat als Reaktion auf das für ganz NRW geltende Transportverbot für Schweine ein umfangreiches Untersuchungsprogramm gestartet. Innerhalb des Beobachtungsgebietes (10 Kilo-meter-Radius um den Ausbruchsort) werden die Tiere in den nächsten Tagen in jedem Schweinehaltungsbetrieb auf Schweinpest untersucht. Es handelt sich dabei um 340 Betriebe mit insgesamt etwa 140.000 Tieren, in denen von jeweils 60 Schweinen Blutproben genommen werden. Außerdem wird jedes verendete Tier in diesem Bezirk von den Staatlichen Veterinärämtern auf Schweinpest untersucht. Diese Maßnahmen werden vom NRW-Krisenstab unterstützt.
Mit dieser intensiven Untersuchungsreihe – die deutlich über die EU-Vorgaben zur Tierseuchenbekämpfung hinausgeht – wollen wir sicher gehen, dass die Schweinepest wirklich nur ein lokales Geschehen ist, und dass ein Transportverbot für das ganze Land nicht notwendig ist, um die weitere Ausbreitung zu vermeiden, so Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen bis Anfang nächster Woche vorliegen, da am Dienstag auf Fachebene eine Sitzung aller EU-Länder unter anderem zum Thema Schweinepest stattfinden wird, von der sich Uhlenberg eine Lockerung der Maßnahmen erhofft.
Die EU hat vorgestern für ganz NRW ein generelles Transportverbot für Schweine verhängt. Einzige Ausnahme: Mastschweine dürfen innerhalb NRWs transportiert werden, wenn sie auf direktem Weg zum Schlachthof gebracht werden. Mit Ausnahmegenehmigung ist zudem in Einzelfällen ein direkter Transport zu Schlachthöfen in anderen Bundesländern möglich. Für Tiere im Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet in Haltern gilt weiterhin ein komplettes Transportverbot. Auktionen und Märkte in NRW sind durch die EU-Vorgaben zunächst auch nicht möglich.
In drei Betrieben in Haltern wurden gesteern zudem vorsorglich etwa 2.200 Schweine getötet. Diese Betriebe liegen an derselben Straße wie der Mastbetrieb, in dem Anfang der Woche Schweinepest nachgewiesen wurde. Da das Virus theoretisch auch über verschmutze Schuhe bzw. Reifen auf einen Hof getragen werden kann, werden diese Tiere nun getötet und untersucht. Ein konkreter Verdacht auf Schweinepest besteht bisher aber nicht.
Um die Landwirte in der nun seit Anfang März ausgewiesenen Sperrzone finanziell zu entlasten und um zu verhindern, dass die Tiere dort unter Bedingungen gehalten werden müssen, die nicht mehr tierschutzgerecht sind, erhebt das Landwirtschaft-Ministerium zurzeit Daten zur Anzahl der Tiere und zu den momentanen Haltungsbedingungen. Auf dieser Basis wird in der nächsten Woche unter anderem ein Antrag auf so genannte Marktstützungsmaßnahmen durch das Bundesministerium und die EU gestellt.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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