Schweinepest in Nordrhein-Westfalen: Änderung der Gebietskulisse
Zur praktikablen Umsetzung der
Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest, insbesondere der
3-Tage-Regelungauch für Fahrzeuge, die Schlachtschweine transportieren, wird die Anlage (zu § 4 Abs. 1 und 2) der Verordnung wie folgt gefasst:
Gebiet 1: Die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Detmold
Gebiet 2: Die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
BMELV wird diese neue Gebietskulisse noch heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen, so dass sie dann erwartungsgemäß ab Morgen, den 14. März 2006 in Kraft ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedingungen für die Einhaltung der
Biosafety– Maßnahmen uneingeschränkt zu beachten sind; es hat sich lediglich eine Änderung der regionalen Gebietskulisse ergeben.