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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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05.05.2006rss_feed

Schweinepest: Krisensitzung in Düsseldorf - EU verhängt erneut Sperrmaßnahmen

Wie das MUNLV soeben mitteilte, wurde im Rahmen der Untersuchungen zur Aufhebung des Schweinepest-Sperrbezirkes im Kreis Borken ein neuer Fall der Klassischen Schweinepest festgestellt. Die EU-Kommission hat heute den Ständigen Ausschuß für Tiergesundheit und Lebensmittelkette einberufen und wird voraussichtlich eine diesbezügliche Entscheidung treffen.

Zur Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen lädt das MUNLV heute zu einer Krisensitzung nach Düsseldorf ein.

Die EU hat heute folgende Sperrmaßnahmen verhängt:
  • Absolutes Stand-Still für alle Zucht- und Nutzschweine in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster (= Kerngebiet) für die Dauer von 10 Tagen. Dies kann vorab auf dem Erlassweg umgesetzt werden, weil das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen an einen Erlaubnisvorbehalt gebunden ist. Schlachtschweine sind dagegen frei (klinische Untersuchung einschließlich Temperaturmessung)

  • Für die Regierungsbezirke Detmold und Köln ergeben sich keine weiteren Beschränkungen. Es bleibt aber bei der 45 Tage-Regelung.

  • Auch für die anderen Bundesländer gilt die 45-Tage-Regelung. Die Änderungsentscheidung von Mittwoch d.W. wird also nicht umgesetzt. Die Maßnahmen für die anderen Bundesländer werden am 15. Mai 2006 aufgehoben

  • In allen Betrieben im neuen Beobachtungsgebiet sind die Tiere klinisch zu untersuchen einschließlich Temperaturmessung.

  • Besondere Tracing-Untersuchungen:

Aus allen Betrieben sind alle Tierkontakte (und sonstige Kontakte) zu ermitteln und zu überprüfen.

- alle Betriebe im neuen Sperrbezirk (ehemaliges Beobachtungsgebiet, das für einige Tage aufgehoben war),
- alle Betriebe im neuen Beobachtungsgebiet.
  • Tötung aller Schweine im neuen Sperrbezirk. Dies soll in der neuen EG-Entscheidung explizit so aufgenommen werden.



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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