Schweinepest: Restriktionen laufen am 30. Juni 2006 aus
Nach Mitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Schweinepest-Schutzverordnung zum 01.07.2006, 00:00 Uhr, aufgehoben. Eine entsprechende Ankündigung wird für den 30.06. im eBundesanzeiger erwartet.
Für den Kreis Soest wird uns folgendes mitgeteilt (Quelle: aho)
Kreis Soest: Schweinepest - Schutzmaßnahmen laufen am 1. Juli aus (28.06.2006)
Sämtliche Untersuchungen auf Schweinepest im Kreis Borken wurden mit negativem Ergebnis abgeschlossen, so dass der dortige Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden konnten. Darauf hin hat der Veterinärausschuss der EU-Kommission am 26. Juni keine Verlängerung der erlassenen Maßnahmen beschlossen, so dass diese am 30. Juni auslaufen, meldet heute der Kreisveterinärdienst Soest.
Damit gelten ab dem 1. Juli für die Schweinehalter im Kreis Soest auch keine Auflagen mehr für das Verbringen von Zucht- oder Nutzschweinen. Klinische Untersuchungen durch den Hoftierarzt und die Anzeige beim Veterinärdienst fallen weg.
Das Schweinepestgeschehen im Münsterland hat wiederum deutlich gemacht, wie wichtig die konsequente Durchführung von Hygienemaßnahmen im Schweinebestand ist, um die Einschleppung insbesondere der Schweinepest zu verhindern. Dies darf bei aller berechtigten Erleichterung über das nunmehr überstandene Schweinepestgeschehen nicht vergessen werden, da immer wieder mit dem Auftreten des Schweinepestvirus zu rechnen ist, darauf weist Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Kreisveterinärdienstes, nochmals ausdrücklich hin.
Vom Kreis Borken erfahren wir folgendes:
Wie bereits gemeldet, wurden die Untersuchungen auf Schweinepest im Kreis Borken abgeschlossen, so dass die dortigen Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete aufgehoben werden konnten. Darauf hin hat der Veterinärausschuss der EU-Kommission am 26. Juni keine Verlängerung der erlassenen Restriktionen beschlossen. Die Aufhebung der Schweinepest-Schutzverordnung ist für den 30. Juni 2006 geplant, die dann einen Tag später, also am 1. Juli 2006, in Kraft tritt.
Damit würden dann ab dem 1. Juli für die Schweinehalter im Kreis Borken auch keine Auflagen mehr für das Verbringen von Zucht- oder Nutzschweinen gelten. Klinische Untersuchungen durch den Hoftierarzt und die Anzeige beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken fallen weg.
(Quelle: Pressemitteilung des Kreises Borken 28.06.06, 15:00 Uhr)