Nach dem uns vorliegenden Entwurf einer Entscheidung der Kommission soll es voraussichtlich ab dem 15. April 2006 eine Erleichterung für
Ferkelbetriebegeben.
Betriebe, die im Beobachtungsgebiet liegen, sollen nach vorheriger näher beschriebenen Untersuchung in andere Betriebe, die aber leer gewesen sein müssen, verbracht werden dürfen. Eine entscheidende Rolle spielte bei dieser Ausnahmeregelung, die noch in das nationale Recht umgesetzt werden muss, der Tierschutzgedanke.
Den Entwurf einer Entscheidung der Kommission vom 11. April 2006 können Sie nachfolgend herunterladen.