Schweinepest: Vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot
Der Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU hat heute entschieden, dass für Schlachtschweine in NRW für zehn Tage ein vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot besteht. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt dies zunächst 14 Tage. Die Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen dürfen außerdem auch keine Schweine aus anderen Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus anderen Bundesländern dürfen nur unmittelbar auf festgelegten Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die Maßnahmen treten am Freitagmorgen um 0 Uhr in Kraft.
Nach dem heute von der Europäischen ommission verhängten Transport- und Schlachtverbot für Schweine aus NRW befürchtet Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg massive wirtschaftliche Nachteile für Schweinehalter, Schlachtbetriebe und Fleischverarbeiter in Nordrhein-Westfalen. Um mit den Betroffenen über die Auswirkungen zu beraten, hat der Minister die Verbände der Landwirtschaft, der Erzeugergemeinschaften und der Fleisch verarbeitenden Industrie für Samstag zu einem Krisengipfel geladen. Bis zuletzt hatte Uhlenberg sich gegenüber der EU dafür eingesetzt, auf eine Sperre von Schlachthöfen außerhalb der Restriktionsgebiete zu verzichten, die infolge der Schweinepest eingerichtet wurden.
Die neuen Maßnahmen sind überzogen. Sie gefährden die Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen in ihrer Existenz und werden langfristige Auswirkungen auf die Vermarktungswege haben, sagte der Landwirtschaftsminister. Die Entscheidungen sollen nicht, wie ursprünglich geplant, erst in 14 Tagen, sondern bereits in der nächsten Woche überprüft werden.
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