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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Schweinepest: Vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot

Der Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU hat heute entschieden, dass für Schlachtschweine in NRW für zehn Tage ein vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot besteht. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt dies zunächst 14 Tage. Die Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen dürfen außerdem auch keine Schweine aus anderen Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus anderen Bundesländern dürfen nur unmittelbar auf festgelegten Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die Maßnahmen treten am Freitagmorgen um 0 Uhr in Kraft.

Nach dem EU-Entscheid: Uhlenberg beruft Krisengipfel ein
Nach dem heute von der Europäischen ommission verhängten Transport- und Schlachtverbot für Schweine aus NRW befürchtet Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg massive wirtschaftliche Nachteile für Schweinehalter, Schlachtbetriebe und Fleischverarbeiter in Nordrhein-Westfalen. Um mit den Betroffenen über die Auswirkungen zu beraten, hat der Minister die Verbände der Landwirtschaft, der Erzeugergemeinschaften und der Fleisch verarbeitenden Industrie für Samstag zu einem Krisengipfel geladen. Bis zuletzt hatte Uhlenberg sich gegenüber der EU dafür eingesetzt, auf eine Sperre von Schlachthöfen außerhalb der Restriktionsgebiete zu verzichten, die infolge der Schweinepest eingerichtet wurden. Die neuen Maßnahmen sind überzogen. Sie gefährden die Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen in ihrer Existenz und werden langfristige Auswirkungen auf die Vermarktungswege haben, sagte der Landwirtschaftsminister. Die Entscheidungen sollen nicht, wie ursprünglich geplant, erst in 14 Tagen, sondern bereits in der nächsten Woche überprüft werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Bonn unter Tel.: 02 28 / 28 07 93.


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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