Seehofer: Cross-Compliance-Kontrollen im Bereich der Lebensmittelhygiene werden vereinfacht
Cross Compliance ist ein unverzichtbarer Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Die Koppelung von Zahlungen an die Einhaltung bestimmter Standards im Umweltschutz, bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der tierischen Gesundheit und dem Tierschutz sind die Basis der gesellschaftlichen Akzeptanz für Direktzahlungen an Landwirte. Wo öffentliche Gelder ausgegeben werden, darf man auf Kontrollen nicht verzichten. Aber sie müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl die Landwirte als auch die Verwaltung nicht überfordern, erklärte Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer heute in Berlin.
Im Bereich der Lebensmittelhygiene habe Deutschland die EU-Kommission dazu bewegen können, die Cross-Compliance-Kontrollen durch eine Eingrenzung der Anforderungen zu vereinfachen. Nach einer Erklärung der Kommission im Agrarministerrat und technischen Verhandlungen auf Kommissionsebene sei nun der Weg frei für weitere wesentliche Vereinfachungen, durch die die Landwirte sehr viel weniger belastet würden. In der Praxis bedeute das zum Beispiel die Vermeidung von Doppelkontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Kontrollen bei der Anwendung auf dem Hof und nicht mehr noch zusätzlich im Bereich der Lebensmittelsicherheit). Insbesondere in der Milchhygiene können nun die Kontrollen dadurch vereinfacht werden, dass die Anforderungen an die Milcherzeugung nicht mehr in jedem einzelnen Hof, sondern anhand der Qualität der Milch in der ersten Verarbeitungsstufe bei den Molkereien überprüft werden.
Die einzuhaltenden Anforderungen der Cross Compliance seien für die Landwirte nicht neu, betonte der Minister. Zum größten Teil handele es sich um Bestimmungen, die bereits seit Jahren im Deutschland umgesetzt seien und von den Landwirten eingehalten würden. Durch Cross Compliance würden die Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet, diese Anforderungen systematischer als bisher zu kontrollieren.
Häufig wird befürchtet, dass durch unterschiedliche Umsetzung der Richtlinien Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Landwirten verschiedener Mitgliedstaaten entstehen. Wer in Deutschland nur die EU-Standards einhält, muss aber keine Kürzung der Direktzahlungen befürchten, auch wenn die nationalen Regelungen in einigen Punkten über diese Standards hinausgehen, unterstrich der Minister. Dafür habe sich Deutschland erfolgreich eingesetzt.
Auch bei Kürzungen von Direktzahlungen ist es wichtig, dass sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen, erklärte der Minister.