SOKO Tierschutz e.V.
Die SOKO Tierschutz e. V. - die SOKO Tierschutz e.V. ist laut Internetpräsenz als gemeinnützig anerkannt - kündigt in den sozialen Medien an, dass Sie ab sofort jede Bewegung von Tiertransporten in Deutschland
erfassen möchte. Dazu fordert Sie die Leser des Aufrufs auf, Fotografien von Transportfahrzeugen und Anhängern zu fertigen, auf denen das Kennzeichen ersichtlich sein soll und außerdem dokumentiert werden soll, wo das jeweilige Foto zu welchem Zeitpunkt aufgenommen wurde.
Der Aufruf schließt mit den Worten, dass keine Risiken eingegangen werden sollten, weil Tiertransportfahrer teilweise unberechenbar sind
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Die abschließenden beiden Worte lauten:
Gute Jagd
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Da die SOKO Tierschutz in Bayern ansässig ist (Vereinsregister Amtsgericht Augsburg VR201300; Steuernummer: 143/221/90884), beabsichtigt der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. rechtliche Schritte einzuleiten.
Die SOKO Tierschutz e. V. ruft also öffentlich zur Jagd auf Fahrer von Tiertransporten auf. Aus dem Gesamtzusammenhang des Aufrufs ist ersichtlich, dass nach Ansicht der SOKO Tierschutz e. V. Tiertransporte und die damit beschäftigten Teile der Bevölkerung diskreditiert und bekämpft werden müssen.
Es ist vollkommen unerfindlich, warum die SOKO Tierschutz zum Hass gegen Tiertransporte und die damit beschäftigten Teile der Bevölkerung aufstachelt: Personen, die Tiertransporte durchführen, sind doch selbstverständlich gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, die insbesondere auch den Schutz durch die Strafgesetzgebung vor Angriffen wie dem der SOKO Tierschutz genießen.
Während des totalen Lockdowns zu Beginn der Corona-Krise waren es insbesondere die Fahrer von Tiertransporten, die dazu beigetragen haben, dass die Lebensmittelversorgung in Deutschland keinerlei Engpässe zu verzeichnen hatte.
In § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) ist geregelt, dass derjenige, der den öffentlichen Frieden dadurch stört, dass er gegen Teile der Bevölkerung oder einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt oder die Menschenwürde dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Durch den vorerwähnten Aufruf erfüllt die SOKO Tierschutz e. V. den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB. Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. beabsichtigt daher Strafanzeige gegen die SOKO Tierschutz e. V. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einzureichen.