Sonntagsfahrverbot: Baden-Württemberg bleibt bei seiner Auffassung
Als Begründung wird von Seiten des zuständigen Hoheitsträgers angeführt, dass im Bundesland Bayern auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt würden.
Dem BVVF liegt ein Schreiben vor, aus dem sich genau das Gegenteil ergibt!
Dennoch bleibt das Land Baden-Württemberg bei seiner Auffassung.
Eine Dokumentation hierzu finden Sie im Bereich Interna.