"Standarderklärung" für Kälber und Pferde ab 1. Januar 2009 Pflicht
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 1. Januar 2009 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Kälber, d.h. Rinder mit einem Alter von bis zu acht Monaten und der Pferde abgegeben werden muss.
Für Schweine gilt diese Vorschrift bereits seit dem 1. Januar 2008.
Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.