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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Standarderklärung liegt vor!

 

Die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts enthält auch die Standarderklärung für die Lebensmittelketteninformation.


Zwingende EU-Vorgabe

Ab dem 1. Januar 2008 ist zwingend vorgeschrieben, dass Schlachthofbetreibern relevante Informationen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit spätestens zum Zeitpunkt der Schlachtung u.a. von Schweinen vorliegen müssen.


Standarderklärung: Konkretisierung der unklaren EU-Vorgaben

Da das EU-Lebensmittelhygienerecht nur unklare Hinweise gibt, was unter dem Begriff der relevanten Informationen zu verstehen ist und um ein Mehr an Bürokratie und eine Flut von Daten zu vermeiden und vor allem um Rechtssicherheit zu gewährleisten hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden die Standarderklärung entwickelt. Diese konkretisiert die unbestimmten Rechtsbegriffe und definiert die Mindestanforderungen an die Lebensmittelketteninformation.


Beteiligte

Der Landwirt muss die Standarderklärung als Lebensmittelunternehmer unterzeichen. Die Schlachthofbetreiber müssen die Informationen der Standarderklärung evaluieren und dem amtlichen Tierarzt unverzüglich vorlegen.

Den Viehhandelsunternehmen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit sind sie das unerlässliche Bindeglied zwischen den Landwirten und den Schlachthofbetreibern.


Verbindung der Standarderklärung mit anderen Erklärungen nicht sinnvoll

Eine Verbindung der Standarderklärung mit beispielsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Erklärungen wird unter anderem aus praktischer und rechtlicher Sicht als nicht sinnvoll erachtet.


Die Lösung

http://www.v-f-z.de/newsletter.html

Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands Hygienepapst im Bundeslandwirtschaftsministerium, hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erscheinen wird.


Aus diesem Grund kann nur an alle Beteiligten der Appell gerichtet werden, den vom DVH-Fachverlag angebotenen Standardblock mit der Standarderklärung zu verwenden.


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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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