Tiergesundheit: Tierseuchen – Information zur BTV-3-Impfung – Impfaufruf
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Aktenzeichen: IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer 2025 erlebte Nordrhein-Westfalen eine beispiellose Welle an Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT). Auslöser war das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3). Nachdem im Winter 2023/2024 nur wenige Infektionen gemeldet worden waren, kam es im Sommer zu einer explosionsartigen Ausbreitung der von bestimmten Stechmücken, den Gnitzen, übertragenen Erkrankung.
Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen über 3500 Ausbrüche gemeldet, wobei ca. 40 % Meldungen schafhaltende Betriebe betreffen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen sehr viel weniger Schafe als Rinder gibt. Eine Infektion mit BTV-3 führt bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten, bis hin zum Tod infizierter Tiere. Eine erhöhte Sterblichkeit aufgrund des BTV-3-Geschehens wurde insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern beobachtet. Die Genesung erkrankter Tiere dauert oft Wochen oder Monate und eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist nicht immer gegeben.
Mit zunehmenden Temperaturen und zunehmender Gnitzenaktivität ist mit einem Wiederaufflammen der Infektion zu rechnen. Anders als im vorherigen Jahr ist der Erreger bereits über das gesamte Land verteilt, so dass das Geschehen vermutlich früher als im letzten Jahr beginnen wird. Tiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind nach wie vor gefährdet. Dies betrifft in besonderem Maß Jungtiere.
Zum Schutz der Herden wurde am 6. Juni 2024 auf Drängen von Nordrhein-Westfalen die Anwendung mehrerer BTV-3-Impfstoffe durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Verordnung gestattet. In Nordrhein-Westfallen sind bislang ca. 25 % der Rinder und 50 % der Schafe geimpft worden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt dringend, empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und die Verluste zu minimieren. Dies gilt insbesondere für die Grundimmunisierung. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.
Bei speziellen Fragen zur Impfung können Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte und den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktieren.
Für alle Impfungen ab dem 03.02.2025 erstattet die Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von 1,50 € je Impfdosis/Schaf. Für die Grundimmunisierung ist damit auch bei Schafen eine zweimalige Impfung im Rahmen der Beihilfe möglich. Bei Rindern beträgt die Beihilfe 2 € je Impfdosis/Rind. Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine Eintragung der Impfung in HI-Tier erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen:
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm
Aktuelle Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit können generell unter folgenden Adressen eingesehen werden:
www.lanuv.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit
Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin ist unter folgender Adresse verfügbar:
Wir bitten um Beachtung und Information Ihrer Mitglieder.