Tierkörperbeseitigung in Hessen: Verband mahnt Einhaltung der Vereinbarungen an
Zum Hintergrund:
In der Vergangenheit hat es eine kaum mehr zählbare Anzahl von Sitzungen und Treffen gegeben, um das Thema der Tierkörperbeseitigung im Land Hessen vernünftig zu regeln.
Die letzte Sitzung fand am 28. November 2006 in Wiesbaden statt.
Hier einigte man sich darauf, dass für den Bereich der TBA Schäfer eine Verwiegegebühr, d. h. eine Abrechnung nach tatsächlichem Gewicht im Bereich der Tierköperteile erfolgen sollte. Aus Gründen der Transparenz sollten die Einbringkosten über eine Anfahrtspauschale und die Verarbeitungskosten über eine Tonnagengebühr abgedeckt werden.
Von der Verwiegegebühr nach tatsächlichem Gewicht ist aber in der dem Verband vorliegenden Entgeltliste überhaupt keine Rede mehr, vielmehr wird weiterhin an einer Kombination von Stückpauschale und Gewichtsabrechnung festgehalten. Interessanterweise führt diese Kombination dazu, dass die reinen Verarbeitungskosten pro Tonne Rohmaterial bei den Tierkörperteilen um ca. 50% über den Verarbeitungskosten der Tierkörper liegen, obwohl unbestritten ist, dass diese Kosten für beide Warenströme gleich sein müssen.
Das Schreiben kann im Bereich Interna als Leseversion heruntergeladen werden.