Tierschutz bei internationalen Transporten
Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag am 16. Juni und der Bundesrat am 7. Juli ihre Zustimmung gaben, wird die Ratifizierung des überarbeiteten Europäischen Übereinkommens eingeleitet. Darin verpflichten sich die 46 Mitglieder des Europarates, gemeinsame Bestimmungen zum Tierschutz einzuhalten.
Diese Regelungen berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen. Die Novelle wurde am 6. November 2003 zur Zeichnung aufgelegt.
Deutschland hält Bestimmungen bereits ein
Deutschland hat die geänderte Konvention bereits gezeichnet. Damit gehört es neben Belgien, Finnland, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Moldawien, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich zu den Erstunterzeichnern.
Künftig schnelleres Reagieren möglich
Bislang regelte die ursprüngliche Fassung von 1968 ganz allgemein die Beförderung von Tieren. Nun sind detaillierte Bestimmungen für die am häufigsten beförderten Tiere, also Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde mit aufgenommen. Während ein Großteil der heutzutage beförderten Tiere im Bestimmungsland geschlachtet wird, ruft das neue Übereinkommen dazu auf, Tiere verstärkt im Herkunftsland zu schlachten.
Das revidierte Übereinkommen enthält - entsprechend seiner Konzeption als Rahmenregelung - nur Eckwerte für die künftige Regelung des Tiertransports. Details sollen durch technische Protokolle festgelegt werden. Dabei gilt nicht mehr das Einstimmigkeitsgebot. Eine Zweidrittelmehrheit ist nun zur Beschlussfassung ausreichend.
Quelle:http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2006/07/2006-07-10-tierschutz-bei-internationalen-transporten-verbessert.html