Tierschutz; Lange Beförderungen von Rindern in bestimmte Drittstaaten
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns seinen Erlass vom 22. November 2023 übermittelt.
Hierin heißt es:
Ab sofort und bis auf Weiteres sind Transporte von Rindern nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan nach § 16 a Abs. 1Satz 1 Alt. 2 TierSchG zu untersagen …
Der Erlass kann im Bereich Interna heruntergeladen oder bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.