Tierschutztransportverordnung AKTUELL
Das BMEL teilt in einer Presseerklärung heute (!) wie folgt mit:
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gleich mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen:
…Das Bundesministerium verschärft die Anforderungen beim Tiertransport:
- Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius in Transportmitteln ohne Lüftung und weitere Ausstattungsmerkmale muss der Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
- Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
- Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt.
Julia Klöckner: Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.
…
Quelle: BMEL Pressemitteilung Nummer 108 vom 28. Mai 2021