Tierseuchenbekämpfung Blauzungenkrankheit Auktionen und Schauen in der 150km-ZONE
"Angesichts der dargestellten Probleme bei Auktionen/Schauen in der 150km-Zone kann in Abstimmung mit BMELV und NRW in Nds. wie folgt verfahren werden:
1. Keine Tiere aus der 20km-Zone
2. Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht, wobei eine amtstierärztliche klinische Eingangsuntersuchung durchgeführt wird.
3. Die Tiere dürfen von der Veranstaltung nur in die 150km-Zone verbracht werden.
4. Die Tiere werden im Herkunftsbestand und auf dem Transport mit Insektiziden behandelt.
5. Die Veranstaltung wird in geschlossenen Räumen durchgeführt.
Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass keine dem entgegenstehenden Regelungen auf EG- oder nationaler Ebene erlassen werden.
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