Bundesverband Vieh und Fleisch begrüßt Entscheidung der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (Sanco) der Europäischen Kommission hat den Ende August vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für eine unbestimmte Zeit
zurückgenommen.
Der Zurücknahme des Vorschlags ging eine kommissionsinterne Abstimmung und Meinungsbildung der anderen beteiligten Generaldirektionen voraus. Auch der Bundesverband Vieh und Fleisch, die europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.) und COPA/COGECA hatten sich nach Bekanntwerden des Vorschlags an die zuständigen Behörden gewandt.
Der Hauptgeschäftsführers des Bundesverbandes Vieh und Fleisch, Rechtsanwalt Patrick Steinke, erklärte zu der Zurücknahme: Wir sind froh, dass in der DG Sanco nunmehr offensichtlich wieder Vernunft eingekehrt und eine Rückkehr zur Sachlichkeit erfolgt ist.
Der Vorschlag war aus Sicht des Bundesverbandes Vieh und Fleisch auch nicht akzeptabel, da hierin unter anderem eine nicht wissenschaftlich zu begründende und rein politisch motivierte Unterscheidung in Schlacht- und Zuchttiere vorgesehen war: Tierschutz ist nicht teilbar!
Die angedachten Vorschriften für die Beförderungs- und Transportzeiten und das Raumangebot für die Tiere entbehrten einer wissenschaftlichen Grundlage und erschienen aus der Luft gegriffen
.
Auch wären bei einer Annahme des Verordnungsentwurfes diejenigen Wirtschaftbeteiligten bestraft worden, die eine Typ 2 Zulassung (lange Beförderungen
) beantragt und erhalten und für teures Geld neue Fahrzeuge angeschafft haben oder alte umgebaut haben.
Die angedachte Videoüberwachung der Tiere in den Transportfahrzeugen ist und war
so Steinke, ebenfalls vollkommen welt- und praxisfremd gewesen.
Bevor es zu einer Überarbeitung der geltenden EU-Verordnung kommt, müssen zunächst einmal die unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland laufenden und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekte durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. Erst wenn konkrete neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, kann eventuell über eine Änderung der bestehenden Verordnung diskutiert werden.