Tiertransporte Hessen: Doppelstock bei Rindern de facto unmöglich?
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 31. Januar 2012 an die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt – Veterinärdezernate –auf folgendes hingewiesen:
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Tierschutz; Transport von Rindern
Aufgrund mehrerer Einzelfälle beim Abfertigen insbesondere von mehrstöckigen Rindertransporten weise ich auf folgendes hin:
Als Auslegungsgrundlage bei der Bemessung der Rückenfreiheit (Abstand der Türe zur oberen Begrenzung des Transportfahrzeugs) ist das von der Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeitete Handbuch Tiertransporte (in FIS-VL) heranzuziehen. Hierbei wird auf den Seiten 32 und 33 auch auf die Fahrzeughöhe Bezug genommen.
Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die Einhaltung tierschutzrechtlicher Belange möglicherweise einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung verursacht, sollte die jeweils zuständige Dienststelle der Hessischen Polizei um Beurteilung gebeten werden. …
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