Hintergrund sind Schwierigkeiten der Anerkennung der Schulungen, die in einem Bundesland erworben wurden und in einem anderen Bundesland nicht anerkannt werden.
In dem Schreiben heißt es:
Wir sind daher der Auffassung, dass die Befähigungsnachweise – auch für die zuständigen Behörden – bundesweit erworben werden können müssen; jedenfalls müssen die Bundesländer aber die in einem anderen Bundesland erworbenen Schulungsnachweise anerkennen und die Befähigungsnachweise dann auch ausstellen.
Ähnlich lautende Schreiben gingen auch an die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
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