Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Großbritannien (GBR) - Implementierung des mehrstufigen Verfahrens – aktueller Sachstand
Das BMEL teilt uns soeben (Geschäftszeichen: 324-01313/0043) wie folgt mit:
Auf meine vorherigen Schreiben zur Implementierung des mehrstufigen Verfahrens, gl. AZ, nehme ich Bezug.
Die Regierung von Großbritannien (GBR) hat am 28. April 2022 weitere – wesentliche – Anpassungen bezüglich der Implementierung des Border Operating Model
zur Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft nach GBR angekündigt.
Die Ankündigung von GBR finden Sie unter folgenden Link:
questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2022-04-28/hcws796
Bezüglich der Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus der EU nach GBR betrifft dies unter anderem die folgenden Punkte.
Insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ab Juli 2022 eingeführt werden sollten, werden vorerst nun nicht eingeführt:
- Die Verlegung von weiteren gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei Einfuhren aus der EU, die derzeit am Bestimmungsort durchgeführt werden, an die Grenzkontrollstellen (GKS).
- Die verpflichtenden Veterinärbescheinigungen und SPS-Kontrollen bei Einfuhren aus der EU.
- Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.
Die bereits geltenden Kontrollen und Anforderungen bleiben davon unberührt.
Bezüglich des geänderten Zeitplanes hat GBR darüber in Kenntnis gesetzt, dass GBR im Herbst 2022 ein Target Operating Model
veröffentlichen wird, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird, und welches Ende 2023 als neues Implementierungsdatum vorsehen wird. GBR hat in Aussicht gestellt, dass das neue Target Operating Model
dann sowohl für Produkte aus der EU als auch für Produkte aus dem Rest der Welt gelten wird.
Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werde ich Sie in Kenntnis setzen.
Im Auftrag
Wir bitten um Beachtung.