Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog. Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtstätten
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich in einem Schreiben vom 1. Juni 2011 an den Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. (eingegangen am 6. Juni 2011) zu der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtstätten geäußert.
Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.