Umsatzsteuersatz sinkt für pauschalierende Landwirte auf 9,5 Prozent
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drs. 20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (Drs.!20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte erwartet
Damit wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.
(Quelle: Homepage Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1kZS11bXNhdHpzdGV1ZXItbGFuZHdpcnRzY2hhZnQtODY4NTcw&mod=mod493054)
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